Informationen
Für das Ausfüllen des Antrag benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Eine Kopie des Ausweises ist dem Antrag beizufügen.
Der Antrag ist zwar online auszufüllen, aber es wird am Ende des Vorgangs ein PDF-Dokument erstellt. Dieses Dokument sollten sie zunächst abspeichern – und dann erst ausdrucken (einseitiger Druck). Teil des Dokuments ist eine „Anleitung zum Behördenident“. Dort steht nochmal, wie mit dem Ausdruck zu verfahren ist.
Der Antragsteller muss das ausgedruckte Dokument seinen „siegelführenden Beamten“ = „Identitätsfeststeller“ vorlegen und wichtig: in seiner Anwesenheit unterschreiben! (nicht vorher)
Der Identitätsfeststeller sollte Punkt 4 (Auf dem Dokument) beachten (wird gerne vergessen) – dort steht: Ablaufdatum des Personalausweises eintragen (im entsprechenden Feld auf der Seite „Behördenident“)
Während der Antragsstellung erhalten Sie eine Mail der Telesec mit einer Prüfnummer. Diese ist ebenfalls handschriftlich auf dem Formular einzutragen.
Die eingedruckten Angaben in dem Dokument dürfen nicht verändert werden.
Die eingegebenen Daten werden bei der Telesec/Telekom gespeichert – auch die Mitarbeiter dort dürfen - außer Kontaktdaten - nichts mehr abändern.
Wenn Sie also bei den gedruckten Angaben einen Fehler entdecken, durchlaufen Sie den Dialog nochmal und erzeugen einen neuen Antrag.
Kostenpflichtig wird ein Antrag erst, wenn er bei der Telesec bearbeitet wurde – und bearbeitet wird er erst, wenn das Antragsdokument per Post eingegangen ist.
(Der Antrag enthält einen Scan-Code, der ihn eindeutig identifiziert. Achten Sie dann aber darauf, die Prüfnummer aus der zum Antrag passenden Mail einzutragen.
Die Nummer unter dem Scan-Code ist auch im Betreff der Mail zu finden)
Als Zahlungsempfänger ist eingetragen: „Südwestfalen-IT Trust Center“
Obwohl dies eigentlich ein „abweichender Zahlungsempfänger“ ist, der laut Formulartext eine zusätzliche Unterschrift erfordert – muss dieses Feld NICHT unterschrieben werden.
Der Antrag mit Anlagen ist zuletzt per Post an die Telesec zu senden. Die Anschrift steht auf der Anleitungsseite. (Einsenden ohne die Seite mit der Telepin – diese ist nur für Sie bestimmt. Deckblatt und Anleitung müssen natürlich auch nicht mitgeschickt werden.)
Wenn die Telesec den Antrag abweist, weil bei den handschriftlichen Angaben etwas nicht in Ordnung ist (z B. Ablaufdatum des Personalausweises ist nicht eingetragen, eine Unterschrift fehlt….), kann das abgespeicherte Ursprungsdokument nochmal ausgedruckt, neu ausgefüllt und neu verschickt werden, denn die vorab online übermittelten Daten bleiben ca. ein halbes Jahr erhalten, bevor sie automatisiert gelöscht werden..
Schritt 1: Webseite öffnen
Kunden der SIT (früherer Name KDVZ citkomm) rufen zur Beantragung einer neuen Signaturkarte bitte folgende Seite auf: http://cas.citkomm.de
Die Seite muss mit dem Internet Explorer oder Firefox geöffnet werden. Dazu klicken Sie auf Start (Windows 10) und geben z. B. "Firefox" ein.
Schritt 2: Online-Vorgang
Zum Antrag geht es auf der Website durch Anklicken von: „Benutzerzertifikat“
2.1 Bei „räumliche Ordnung“ wählen Sie bitte aus: SIT (Citkomm). Erst danach, unter „Organisationseinheit 1“, wählen Sie aus der Liste Ihre Stadt/Gemeinde/Verband aus.
2.2 Auf der Folgeseite, auf der Ihre persönlichen Daten anzugeben sind, achten Sie bitte darauf, das Sie in der Zeile „qualifizierte Signaturkarte“ die Auswahl auf: „ja – Einzelzertifikat“ ändern.
(Mit der Voreinstellung NEIN beantragen Sie ‚nur‘ ein Software-Zertifikat. Damit kann man sich z.B. für eine Open-VPN-Verbindung identifizieren, oder E-Mails signieren. Es ist aber keine „qualifizierte“ Signatur – sprich keine Signaturkarte). Falls Sie hier fälschlich NEIN belassen haben und auf beantragen gedrückt haben – wird ein Zertifikat bei der SIT beantragt. In diesen Fall melden sie sich bitte bei uns – damit dieser falsche Antrag gelöscht werden kann.
Wenn Einzelzertifikat angewählt wurde, wird ab hier auf eine Seite der Telesec gewechselt.
In beiden Fällen wird hier der Versand einer E-Mail (von der SIT an die von Ihnen eingetragene Adresse) ausgelöst. Damit wird aber nur die Gültigkeit dieser E-Mail-Adresse geprüft. (kann gelöscht werden)
Wichtig ist im späteren Verlauf die E-Mail der Telesec. In der Mail der Telesec, wird eine Prüfnummer mitgeteilt, die im Antrag eingetragen werden muss.
2.3 Im weiteren Dialog müssen Sie noch zwei Entscheidungen treffen:
- 2.3.1. soll das Zertifikat veröffentlicht werden
falls ja, wird der öffentliche Teil des Zertifikates auf der Seite der Telesec zur Verfügung gestellt. Mit diesen öffentlichen Schlüssel kann die Gültigkeit des Zertifikates überprüft werden.
(Veröffentlich unter: https://www.pks.telesec.de/telesec/pkd.html).
Für viele Anwendungsfälle ist die Veröffentlichung notwendig. (z.b. Mailsignierung und Einsatz im Rentenamt). Für Autista ist eine Veröffentlichung zwar nicht zwingend erforderlich – trotzdem kann man dem zustimmen.
Soll die Karte im Rentenamt eingesetzt werden, muss der Veröffentlichung zugestimmt werden! - 2.3.2. Soll der Einsatz der Karte eingeschränkt werden (= Attribut eintragen)
viele Kunden tragen hier sinngemäß ein „nur für Zwecke des Standesamtes der Gemeinde xy“. Dies dient der Risikominimierung für den Mitarbeiters, auf den die Karte ausgestellt wird.
Allerdings: Manche Mitarbeiter verwenden die Karten für mehrere Einsatzzwecke, beziehungsweise wechseln innerhalb der dreijährigen Gültigkeit
innerhalb der Behörde. Dann wären bei einen solchen Eintrag für eine Person evtl. mehrere Karten erforderlich. Eine Einschränkung ist also gut zu überlegen.
Soll die Karte im Rentenamt eingesetzt werden, darf kein Attribut eingetragen werden!
2.4 Telepin
Die Seite mit der Telepin ist nur für Sie bestimmt. Bewahren Sie diese Nummer gut auf.
Sie benötigen Sie zur Online-Freischaltung der Karte und für eine eventuelle Sperrung der Karte.
Wenn Sie kurz vor Ablauf der Karte über den Dialog „Folgeauftrag“ nochmal eine Karte bestellen – benötigen Sie diese Nummer evtl. weiterhin für die dann folgende Karte.
(Im Dialog wird abgefragt, ob eine neue Telepin vergeben werden soll, oder nicht)
Sie erhalten ca. einen Monat vor Ablauf der Karte eine Erinnerungsmail und einen Gutscheincode, der für diesen Dialog notwendig ist. Hierbei kann sich der Antragssteller über eine noch gültige Signaturkarte online selbst identifizieren. Die Einschaltung eines Identitätsfeststeller und der Postweg entfallen.)
Weitere Informationen:
Eine aktuelle Anleitung zur Freischaltung der Karte finden Sie unter
http://cas.citkomm.de/dokument/Anleitung_Signaturkarte_Freigabe.pdf
Telefonnummer der Signaturkartenhotline: +49 271 30 321-3064
Nachsatz zum Thema „Folgekarte bestellen“
Leider muss ich darauf hinweisen, dass es Probleme bei dem Vorgang „Folgezertifikat für qualifizierte Signaturkarten“ gibt. Dieser Online-Antrag muss mit der Signaturkarte „signiert“ werden. Dazu verwendet die Telesec derzeit noch ein Java-Tool. Wenn Sie (wie empfohlen) einen neuen Browser einsetzen, dann wird die Signierung evtl. nicht gelingen, da die aktuellen Browser
die Ausführung aus Sicherheitsgründen verweigern. Sie werden stattdessen auf die Downloadseite von Oracle geleitet – auch wenn die Java Runtime aktuell ist.
Sollte dies bei Ihnen zutreffen, so verwenden Sie bitte für eine weitere Signaturkarte
die schriftliche Beantragung, welche hier zuvor beschrieben wurde.